Start Ratgeber Retoure, Restposten, B-Ware

Retoure, Restposten, B-Ware — was die Begriffe bedeuten

Diese drei Wörter werden im Handel fast beliebig benutzt. Sie meinen aber sehr Verschiedenes — und woher ein Gerät kommt, sagt oft mehr über seinen Zustand als jede Buchstabenklasse.

Retoure

Ein Kunde hat bestellt und zurückgeschickt. Meist innerhalb der Widerrufsfrist, meist ohne Angabe von Gründen — das ist sein gutes Recht und sagt über das Gerät zunächst gar nichts.

In der Praxis sind Retouren die interessanteste Gruppe, weil die Spanne so groß ist: vom ungeöffneten Karton („hat doch nicht ins Regal gepasst") bis zum vier Wochen benutzten Gerät. Zwei Retouren desselben Modells können völlig unterschiedlich aussehen.

Die Frage, die zählt: Wurde dieses eine Stück ausgepackt und getestet — oder wird nur behauptet, Retouren seien „meist neuwertig"?

Woran man es erkennt

  • Fotos vom tatsächlichen Gerät, nicht vom Hersteller
  • Seriennummer oder Typenschild sichtbar
  • Lieferumfang einzeln aufgezählt
  • Aussagen zu Verschleißteilen

Restposten

Neuware, die aus dem Sortiment fällt: Auslaufmodell, Überproduktion, Lagerräumung, Sortimentswechsel. Der Zustand ist in der Regel neu, das Problem liegt woanders — bei der Nachkaufbarkeit.

Bei einem Auslaufmodell ist die Frage nicht, ob das Gerät funktioniert, sondern ob es in zwei Jahren noch Filter, Bürsten, Akkus oder Softwarepflege dafür gibt. Bei Geräten mit App-Anbindung ist das eine echte Frage und keine theoretische.

Die Frage, die zählt: Gibt es Verschleißteile noch zu kaufen, und wie lange kündigt der Hersteller Updates an?

B-Ware

„B-Ware" ist kein geschützter Begriff und kein Zustand. Es ist ein Sammelwort dafür, dass ein Händler das Gerät nicht als neu verkaufen will oder darf. Was genau dahintersteckt — ein Kratzer, ein fehlender Karton, ein Rückläufer, ein Vorführgerät — steht nicht im Wort drin.

Genau deshalb sagt „B-Ware" allein nichts. Erst die Beschreibung des einzelnen Stücks sagt etwas. Wer B-Ware verkauft und keine Mängel nennt, hat entweder nicht nachgesehen oder nennt sie nicht.

Was viele nicht wissen: Auf gebrauchte und auf B-Ware gilt die gesetzliche Gewährleistung genauso wie auf Neuware — 24 Monate. Ein Händler kann sie bei ausdrücklich als gebraucht angebotenen Sachen auf zwölf Monate verkürzen, aber nur unter engen Bedingungen: Du musst vor der Bestellung darauf hingewiesen werden, und die Verkürzung muss ausdrücklich und gesondert vereinbart werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Ein Satz im Kleingedruckten reicht dafür nicht. Wie wir das handhaben

Und die Begriffe, die dazwischen stehen

Vorführgerät

Stand im Laden, wurde angefasst, oft viele Stunden in Betrieb. Optisch meist gut, Betriebsstunden aber höher als bei einer Retoure. Bei Geräten mit Akku ist das der entscheidende Unterschied.

Kundenrückläufer / Reklamation

Etwas war defekt. Ob es repariert wurde und von wem, ist die entscheidende Frage — und eine, die selten von selbst beantwortet wird.

Generalüberholt / refurbished

Auch das ist kein geschützter Begriff. Er kann „geprüft und gereinigt" heißen oder „Akku und Gehäuse getauscht" — das ist ein erheblicher Unterschied im Wert. Ohne Angabe, was genau ersetzt wurde, sagt das Wort nichts.

Palettenware / Mischpalette

Ungeprüft, ungesichtet, Stückzahl und Zustand unbekannt. Für Endkunden fast nie ein gutes Geschäft — der Händler gibt damit das Risiko weiter, das er selbst nicht tragen wollte.

Die eine Frage, die alles ersetzt

Egal welches Wort im Angebot steht: Wurde dieses eine Stück ausgepackt, eingeschaltet und beschrieben — oder wird über eine Warengruppe gesprochen?

Alles andere folgt daraus. Ein ehrlich beschriebener C-Artikel ist ein besseres Geschäft als eine „neuwertige B-Ware" ohne ein einziges Foto vom tatsächlichen Gerät.

So prüfen wir jedes Stück Was A, B und C bei uns heißen

Kurz gefragt

Was ist der Unterschied zwischen Retoure, Restposten und B-Ware?

Eine Retoure hat ein Kunde bestellt und zurückgeschickt — vom ungeöffneten Karton bis zum wochenlang benutzten Gerät ist alles möglich. Ein Restposten ist Neuware, die aus dem Sortiment fällt; dort ist die Frage, ob es Verschleißteile noch gibt. B-Ware ist ein Sammelwort dafür, dass ein Händler das Gerät nicht als neu verkaufen will oder darf.

Ist „B-Ware“ ein geschützter Begriff?

Nein. B-Ware ist weder geschützt noch ein Zustand. Was dahinter steckt — ein Kratzer, ein fehlender Karton, ein Vorführgerät — steht nicht im Wort, sondern nur in der Beschreibung des einzelnen Stücks.

Gilt für B-Ware die gesetzliche Gewährleistung?

Ja, 24 Monate wie bei Neuware. Bei ausdrücklich als gebraucht angebotenen Sachen darf ein Händler auf zwölf Monate verkürzen — aber nur, wenn er vor der Bestellung eigens darauf hinweist und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 2 BGB).

Was bedeutet „generalüberholt“ oder „refurbished“?

Auch das ist kein geschützter Begriff. Es kann „geprüft und gereinigt“ heißen oder „Akku und Gehäuse getauscht“. Ohne Angabe, was genau ersetzt wurde, sagt das Wort nichts.