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Zustandsklassen
Stand: September 2026 · verbindlicher Bestandteil unserer AGB
Was für alle Klassen gilt
- Jeder Artikel ist geprüft. Ausgepackt, angesehen, protokolliert. Was wir an der Funktion getestet haben, steht als Prüfpunkt am Artikel. Ließ sich etwas nicht testen, steht es dort als eigener Befund „nicht geprüft“ — und diese Funktion sichern wir dann nicht zu.
- Jeder Artikel ist ein Einzelstück. Das Foto zeigt das Teil, das bei dir ankommt.
- Jeder Mangel steht einzeln im Protokoll — mit Beschreibung, Einordnung, Schweregrad und Foto.
- Gewährleistung nach dem Gesetz — 24 Monate. Nur bei einem Artikel, der wirklich benutzt wurde, dürften wir auf 12 Monate verkürzen (§ 476 Abs. 2 BGB) — das stünde dann vor dem Kauf am Artikel, und ohne deinen eigenen Haken im Warenkorb bleibt es bei 24 Monaten.
- 14 Tage Widerrufsrecht — wie bei Neuware.
Die Zustandsklasse beschreibt, wie stark der Artikel äußerlich gelitten hat. Sie sagt nichts darüber, ob er funktioniert — das steht immer im Protokoll am jeweiligen Artikel. Ein C-Artikel kann technisch einwandfrei sein und nur schlecht aussehen.
A — Wie neu
Artikel ohne Gebrauchsspuren. Meist eine Kundenretoure, die nur ausgepackt und zurückgeschickt wurde, oder ein Artikel mit Transportschaden an der Verpackung. Die Verpackung ist geöffnet, beschädigt oder fehlt ganz — der Artikel selbst ist unberührt. Was an der Funktion geprüft wurde — und was nicht —, steht einzeln am Artikel.
B — Leichte Spuren
Kosmetische Mängel, die man sieht, wenn man hinsieht: Kratzer, Druckstellen, kleine Verfärbungen, Knickfalten. Jeder einzelne ist im Protokoll fotografiert und beschrieben. Was an der Funktion geprüft wurde — und was nicht —, steht einzeln am Artikel.
C — Deutliche Spuren
Deutliche Gebrauchsspuren oder eine dokumentierte Einschränkung, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verhindert — zum Beispiel mehrere Kratzer auf einer Tankhaube oder abstehende Borsten an einer Seitenbürste. Für Leute, denen die Funktion wichtiger ist als das Aussehen. Die Einschränkung steht im Protokoll, ebenso was an der Funktion geprüft wurde.
Was es bei uns nicht gibt
„Ungeprüfte Retouren“ oder „Palettenware“ ohne Beschreibung gibt es bei uns nicht. Bei solcher Ware kann niemand sagen, was fehlt, und der Käufer trägt das Risiko. Wir verkaufen nur, was wir selbst in der Hand hatten und beschreiben können. Defekte, unvollständige oder ungeprüfte Stücke gibt es nur im Trödelmarkt — als Klasse D, mit jedem Defekt benannt und beim Kauf einzeln bestätigt.
Gar nicht im Angebot: Artikel mit sicherheitsrelevanten Mängeln und Artikel, deren Hersteller wir nicht ermitteln können.
Wie das Protokoll entsteht
- Artikel auspacken, Lieferumfang gegen die Herstellerangaben abgleichen.
- Funktion testen — bei jedem Artikel steht im Protokoll, was genau getestet wurde.
- Jeden Mangel einzeln fotografieren, vermessen und einordnen: kosmetisch, funktional, Verpackung oder Vollständigkeit, dazu ein Schweregrad von 1 bis 3.
- Zustandsklasse festlegen, Protokoll mit Datum, Prüfer und Protokollnummer abschließen.
- Herstellerangaben für die Produktsicherheit erfassen. Fehlen sie, wird der Artikel nicht angeboten.
Findest du an einem gelieferten Artikel etwas, das nicht im Protokoll steht, ist das ein Mangel im Rechtssinne — melde ihn uns, dann regeln wir das. Genau dafür gibt es die 24 Monate.
Klasse D — Defekt oder unvollständig
Klasse D gibt es ausschließlich im Trödelmarkt und nirgends sonst im Sortiment. Verkauft und versendet wird sie wie jeder andere Artikel, mit vollem Widerrufsrecht. Ein Artikel der Klasse D ist defekt, unvollständig oder in seiner Funktion ungeprüft. Er wird nicht repariert, nicht ergänzt und nicht getestet — er wird beschrieben.
Was genau nicht in Ordnung ist, steht bei jedem Artikel der Klasse D in einer Zustandsvereinbarung: eine nummerierte Liste, Punkt für Punkt, im Klartext. Diese Liste ist nach § 434 Abs. 3 BGB vereinbarte Beschaffenheit. Die dort genannten Punkte sind damit kein Sachmangel; Einzelheiten und Grenzen regelt der Abschnitt Zustandsvereinbarung der AGB.
Was in Klasse D gleich bleibt: dieselbe Gründlichkeit bei Fotos und Beschreibung wie in A, B und C. Für Mängel, die nicht in der Zustandsvereinbarung stehen, haftet der Verkäufer nach dem Gesetz — volle 24 Monate, auch in dieser Klasse. Ein pauschales „gekauft wie gesehen" verwenden wir nicht.
| Funktion | nicht geschuldet, soweit in der Zustandsvereinbarung genannt |
|---|---|
| Vollständigkeit | nicht geschuldet, soweit dort genannt |
| Widerrufsrecht | volle 14 Tage — wird nicht ausgeschlossen |
| Gewährleistung für Ungenanntes | 24 Monate |